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Kosten der Behandlung

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenkassen zahlen in aller Regel die psychotherapeutische bzw. psychosomatische Behandlung. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bitte klären Sie dennoch vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme durch Ihre private Krankehnkasse. Sofern Sie beihilfeberechtigt sind, klären Sie auch bitte  mit der Beihilfe die Kostenübernahme. Beantragen Sie rechtzeitig alle Antragsunterlagen und lassen Sie mir diese zeitnah zukommen.

Komplementär-medizinische Leistungen

Ich biete bei den meisten Krankheitsbilder komplementär-medizinsche Behandlungsansätze an. Diese werden von den Kassen meist nicht übernommen. Hierüber berate ich Sie im Vorfeld einer geplanten Behandlung gerne.

Selbstzahler

Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen. Dies kann Vorteile haben, wenn Sie z.B. planen, eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordung für Ärzte (GOÄ).

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für eine Behandlung. Eine ambulante Psychotherapie stellt in aller Regel eine genehmigungspflichtige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar. Selbstverständlich berate und  unterstütze ich Sie gern bei der Antragsstellung.

Abgesagte Behandlungen

Sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten muss ich Ihnen die Sitzung privat in Rechnung stellen.

Die Krankenkasse wird diese Kosten dann nicht für Sie übernehmen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

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